Die Geschichte der Turmritter

Die Turmritter sehen sich als freie Ritter.

Im Mittelalter wurden die Freien vom König ernannt. Meist nach einer Schlacht, die sie an der Seite ihres Königs erfolgreich gewonnen haben.

So wurden auch unsere Freien vom König in den Ritterstand erhoben und bekamen Land und Befohlenen.

Die Ritter errichteten zum Zeichen ihres Standes eine Turmburg.

So wurden sie von der Bevölkerung “Turmritter” genannt.

Als Turmburg bezeichnet man eine kleine Burg, die im Wesentlichen aus einem wehrhaften Turm oder einem turmartigen Bau besteht, der auf gewachsenem Boden gründet. Damit unterscheidet sich die Turmburg von der Motte (Turmhügelburg), die zwar ähnlich aussehen konnte, aber auf einem künstlich aufgeschütteten Hügel errichtet wurde.

Man kann Turmburg aber auch als Oberbegriff verstehen, der sowohl ebenerdige Turmburgen als auch Turmhügelburgen umfasst. Nach diesem Verständnis wären Turmhügelburgen Anlagen auf einer künstlich überhöhten natürlichen Erhebung, während Motten künstlich aufgeworfene Hügel sind. Burganlagen auf künstlichen Überhöhungen von natürlichen Hügelspornen in eher flacher oder leicht hügeliger Umgebung werden in Österreich auch als Hausberge bezeichnet. Für die Verwendung als Oberbegriff spricht, dass nahezu jede Burg, über die eine oder andere Form eines Turmes verfügte.

Dabei kann es sich um einen hölzernen oder steinernen Turm handeln, um einen Wohnturm oder einen Bergfried mit Ringmauer, um einen turmartigen Palas oder einen Palas neben einem Turm. Da viele Turmburgen zumindest geringe zusätzliche Bauten, wie etwa eine – oft nur wenige Meter lange – Ringmauer aufweisen, ist die Grenze zur „gewöhnlichen“ Burg fließend. Auch der Übergang zum Festen Haus ist fließend. Derartige Bauten entstanden vom 11. bis ins 15. Jahrhundert.

Zuweilen konnte in der Entwicklung einer Burg ein Wechsel von der Turmburg zur Motte stattfinden, wenn eine zunächst ebenerdig angelegte befestigte Anlage später durch Erdaufschüttung zu einer Motte umgestaltet, der Turm also „eingemottet“ wurde.

Die drei kleinen benachbarten thüringischen Ministerialenburgen Liebenstein (12. Jh.-16. Jh.), Ehrenburg (14.–15. Jh.) und Ehrenstein (12.–14. Jh.) werden heute als Turmpalasburgen eingestuft. Ihre Bergfriede sind zeitgleich im Mauerverbund mit dem angeschlossenen Palas aufgemauert worden. Meist wurde aber mit dem Turmbau begonnen. Die Burg Saaleck ist der Sonderfall einer Doppel-Turm-Burg; außer den beiden bewohnbaren Bergfrieden konnten bislang keine weiteren Gebäude auf dem engen Felsplateau nachgewiesen werden. Das "G`schlössl" in Leithaprodersdorf/Österreich gilt als eines der wenigen Objekte in Nordeuropa, bei denen die mittelalterliche Nachnutzung eines römischen Wartturmes als mittelalterlicher Wartturm – hier mit Wassergräben – nachgewiesen werden konnte.

 

 

Turmburg2
Turmburg3
Turmburg4

Turmritter

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